Gutachten

Als Sachverständiger für Glas wird man mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Eine der häufigsten Anfragen ist der lästige Kratzer. Eine pauschale Antwort auf die Frage was denn zulässig sei, gibt es leider nicht. Hier muss stets von Fall zu Fall beurteilt werden. Genauso wie jeder andere optische Mangel spielt hier die subjektive Wahrnehmung eine entscheidende Rolle. Was ist,  was sein darf und was sein soll, liegt manchmal sehr weit auseinander.

Etwas anders ist es beim Glasbruch. Hier geht es um die Frage, warum etwas zu Bruch gegangen ist. Schwierig wird es, wenn Sach- oder gar Personenschäden entstanden sind. Hier ist sowohl die akkurate Beweissicherung samt Bruchursachenerhebung, als auch die zeitlich zutreffende Gutachtenerstellung gefordert. Mit einher geht in den meisten Fällen eine objektive Kostenschätzung bzw. Schadensbeurteilung.

Der oberster Grundsatz bei jedem Gutachten muss heißen: Sachverstand mit Hausverstand! Nicht jede Situation ist explizit und taxativ in Normen verankert und formuliert. Hier bedarf es langjährigem Wissen und oftmals auch Feingefühl.

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